Zu sammelnde Dokumente, abzugsfähige Ausgaben, Säule 3a, kantonale Fristen — der vollständige Leitfaden für eine entspannte Steuersaison, ob Sie allein oder mit einem Treuhänder verwalten.
Der März ist da. Und mit ihm das Datum, das jeder selbständige Therapeut fürchtet: der 31. März, Stichtag für die Steuererklärung in Genf und Wallis — mit ähnlichen Fristen in Waadt und anderen Westschweizer Kantonen.
Im Gegensatz zu Angestellten, deren Lohnausweis genügt, müssen Sie Ihre Einkünfte rechtfertigen, alle beruflichen Ausgaben erfassen und Ihren Nettogewinn berechnen. Mit der richtigen Organisation ist das in wenigen Stunden erledigt.
In der Schweiz wird ein selbständiger Therapeut (Einzelfirma) auf seinen Nettogewinn besteuert — das heißt seine Einnahmen minus alle gerechtfertigten Berufsausgaben. Auch Ihre AHV-Beiträge werden auf diesen Nettogewinn berechnet, nicht auf Ihren Bruttoumsatz.
Auf CHF 56 500 — und nicht auf Ihre CHF 80 000 Umsatz — werden Ihr Steuersatz und Ihre AHV-Beiträge angewendet. Da die Schweizer Steuer progressiv ist, reduziert jeder Abzug auch Ihren Satz. Jeder Franken zählt doppelt.
Bevor Sie mit Ihrer Erklärung beginnen, hier sind die unverzichtbaren Unterlagen:
Dank der direkten Bankverbindung (Swiss Open Banking) werden alle Ihre Transaktionen automatisch importiert und mit Ihren Rechnungen abgeglichen. Ihre Jahresübersicht ist in Echtzeit verfügbar — bereit zur Übermittlung an Ihren Treuhänder.
Ihre Rechnungen zum Tarif 590 werden automatisch während der Sitzungen archiviert. Jede Rechnung ist datiert, zentralisiert und mit einem Klick zugänglich — kein Risiko mehr, eine Leistung am Jahresende zu vergessen.
Ihre Rechnungen zum Tarif 590 werden automatisch während der Sitzungen archiviert. Jede Rechnung ist datiert, zentralisiert und mit einem Klick zugänglich — kein Risiko mehr, eine Leistung am Jahresende zu vergessen.Hier lassen die meisten Therapeuten Geld auf dem Tisch liegen. Als Selbständiger können Sie alle durch Ihre berufliche Tätigkeit gerechtfertigten Ausgaben abziehen.
Die Miete einer Praxis oder eines Beratungsraums ist vollständig abzugsfähig. Wenn Sie teilweise von zu Hause arbeiten, ist der proportionale Anteil der Miete für den dedizierten Raum abzugsfähig — sowie Strom und Internet im gleichen Verhältnis.
Untersuchungstisch, Kissen, Schutzpapierrollen, Öle, Nadeln, homöopathische Mittel — alle in Ihrer Praxis verwendeten Materialien sind abzugsfähig. Bei größeren Anschaffungen (Praxismöbel) wird oft eine Abschreibung über mehrere Jahre empfohlen.
Softwarelizenzen, die in Ihrer Tätigkeit verwendet werden, sind vollständig abzugsfähig: DiagNotes, OneDoc, TERAP, OptaMed, Agenda.ch, YESbusiness, Videokonferenz-Tools usw. Bewahren Sie Ihre Abonnement-Rechnungen auf.
Im Gegensatz zu Angestellten (begrenzt auf CHF 12 500/Jahr) können Selbständige ihre beruflichen Weiterbildungskosten ohne Obergrenze abziehen. Seminare, Kongresse, Fachbücher, Abonnements — alles was direkt mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängt ist zulässig.
Berufshaftpflicht, Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit oder Unfall, Cyber-Risiko-Versicherung — vollständig abzugsfähig. Nicht zu verwechseln mit der KVG und der Hausratversicherung, die keine Berufsausgaben sind.
Öffentliche Verkehrsmittel und Fahrzeugkosten für Hausbesuche, externe Schulungen, aktivitätsbezogene Parkgebühren. Führen Sie ein Fahrtenbuch für Fahrten mit dem Privatfahrzeug.
| Ausgabe | Abzugsfähigkeit |
|---|---|
| Praxismiete | 100 % |
| Heimarbeitsplatz-Anteil | Anteilig Fläche |
| Professionelle Software (DiagNotes, YESbusiness…) | 100 % |
| Weiterbildung (Selbständige) | 100 % — ohne Obergrenze |
| Therapiematerial | 100 % |
| Berufshaftpflicht / Erwerbsausfall | 100 % |
| Berufliche Fahrten | Beruflicher Anteil |
| Säule 3a (ohne 2. Säule) | Bis CHF 36 288 |
| Krankenversicherung KVG | Nicht abzugsfähig |
Die Säule 3a ist nicht nur Altersvorsorge. Sie ist ein Instrument zur sofortigen Steuerreduktion. In der Schweiz ist die Steuer progressiv: Die Reduzierung Ihres deklarierten Einkommens reduziert auch Ihren Satz, nicht nur die Basis. Das ist der doppelte Effekt der 3a.
Bei einem Nettoeinkommen von CHF 56 500 bringt eine maximale 3a-Einzahlung die steuerbare Basis auf CHF 20 212. Im Kanton Waadt beträgt die geschätzte Steuerersparnis CHF 6 000 bis CHF 9 000 je nach Gemeinde.
Viele Praktiker kombinieren eine Teilzeitanstellung (Institution, Klinik) und eine selbständige Praxis. Die Regeln sind unterschiedlich:
Wenn Sie teilweise angestellt sind, prüfen Sie mit Ihrem Treuhänder, ob ein BVG-Einkauf vor Jahresabschluss möglich ist. Dieser Punkt ist oft wirkungsvoller als die 3a allein — und wird weitgehend untergenutzt.
Hier sind die Versäumnisse und Verwirrungen, die bei selbständigen Therapeuten am häufigsten auftreten:
Die große Mehrheit der Westschweizer Kantone gewährt Verlängerungen, oft kostenlos für einen ersten Antrag. Das Verfahren erfolgt mit wenigen Klicks über Ihren kantonalen Online-Steuerbereich.
| Kanton | Anfangsfrist (Einkommen 2024) | Verlängerung möglich |
|---|---|---|
| Genf31. März | 31. März 2026 | Online, kostenpflichtig nach einem bestimmten Datum |
| Waadt31. März | 15. März 2026 | Toleranz 30. Juni, Verlängerung bis Sept. |
| Wallis31. März | 31. März 2026 | 31. Juli (1.), 31. August (2. Verlängerung) |
| Wallis31. März | Kantonale Steuerverwaltung prüfen | Antrag bei der Steuerverwaltung |
| Neuenburg | Kantonale Steuerverwaltung prüfen | Über den kantonalen Online-Schalter |
| Wallis31. März | Kantonale Steuerverwaltung prüfen | Über den kantonalen Online-Schalter |
Als Einzelfirma basiert Ihre Buchhaltung auf einem einfachen Prinzip: Einnahmen (eingezogene Rechnungen) minus abzugsfähige Ausgaben = steuerbarer Nettogewinn. Auf diesen Betrag — und nicht auf Ihren Bruttoumsatz — werden Sie besteuert und Ihre AHV-Beiträge berechnet. YESbusiness automatisiert diese Buchhaltung, indem es Ihre Praxissoftware und Ihre Bank verbindet: alles ist zentralisiert, nichts wird manuell eingegeben.
Ja. YESbusiness ist darauf ausgelegt, sich mit den wichtigsten Praxisverwaltungssoftware zu verbinden, die von Schweizer Therapeuten verwendet werden — DiagNotes, OneDoc, TERAP, OptaMed, Agenda.ch und andere. Ihre ausgestellten Rechnungen werden automatisch in YESbusiness importiert, ohne Doppeleingabe.
Unter CHF 100 000 Jahresumsatz sind Sie grundsätzlich von der MWST befreit. YESbusiness überwacht Ihren Umsatz in Echtzeit und warnt Sie automatisch, wenn Sie sich der Schwelle nähern — um eine verspätete Anmeldung und daraus resultierende Strafen zu vermeiden.
Sie haben zwei getrennt deklarierte Einkommensquellen: Ihr Gehalt (über Lohnausweis) und Ihren Gewinn aus selbständiger Tätigkeit. YESbusiness verwaltet nur den selbständigen Teil. Diese beiden Beträge werden dann in Ihrer persönlichen Steuererklärung addiert. Achtung: Ihre Säule 3a-Obergrenze ist auf CHF 7 258 begrenzt, wenn Sie bereits über Ihren Arbeitgeber der 2. Säule angeschlossen sind.
Absolut. YESbusiness ist so konzipiert, dass Nicht-Buchhalter ihre Buchhaltung autonom verwalten können. Kategorisierungen sind automatisch, Dashboards sind klar. Wenn Sie mit einem Treuhänder arbeiten, generiert YESbusiness saubere Exporte, die deren Arbeit erleichtern — und die Zeit reduzieren, die sie Ihnen berechnen.
YESbusiness + Ihre Praxissoftware = automatische Buchhaltung
Testen Sie YESbusiness kostenlosHinweis: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information. Steuerregeln variieren je nach Kanton und persönlichen Situationen. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Optimierung konsultieren Sie einen zugelassenen Treuhänder. Artikel mitverfasst mit DiagNotes.